„Anstand (lat. Decorum), die Wahrung solcher Formen des äußern Verhaltens, die der Würde der sittlichen Persönlichkeit im Menschen entsprechen oder für derselben entsprechend gehalten werden. …“ (Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1905, S. 561/Wikipedia 2018)
Ein wenige Tage altes Ferkel zwischen den Beinen eingeklemmt. Zwei kleine Schnitte mit dem Messer, herausdrücken der Hoden, durchschneiden der Samenleiter. Kein/e Tierarzt/-ärztin, sondern jemand vom Erzeugerbetrieb führt diese Kastration durch, ohne Betäubung.
Das ist die verbreitete Praxis in der Schweinemast, weil ca. jeder 10te Eber sonst in der Pfanne stinkendes Fleisch liefert. Mit einer Übergangsfrist von 5 Jahren hat die EU dies verboten. Die 5 Jahre sind um und jetzt kämpft der Bauernverband um eine Fristverlängerung.
Aus der Tagespresse ist zu entnehmen, dass eine Kastration der Ferkel unter Narkose durch einen Tierarzt knapp unter 5,- €/Ferkel kostet.
Ist es anständig, eine Fristverlängerung zu gewähren?
Ist es unanständig den Erzeugerbetrieben an der Fleischtheke den Mehraufwand zu bezahlen?
“Was das Gesetz nicht verbietet, verbietet der Anstand.” (Lucius Annaeus Seneca (ca. 4 v. Chr – 65 n. Chr.) https://www.wertesysteme.de/anstand/)