Sicherheitsberichte für Kosmetika

Sicherheitsbericht und -bewertung

Um die Sicherheit von kosmetischen Mitteln nachweislich zu belegen, benötigen Kosmetik-Verantwortliche vor dem Inverkehrbringen eine Sicherheitsbewertung und einen Sicherheitsbericht nach EG Kosmetikverordnung 1223/2009.

Um eine solche Sicherheitsbewertung zu erstellen, sind fachübergreifende Kenntnisse und Erfahrung erforderlich, die wir Ihnen seit mehr als 15 Jahren mit unserem kompetenten Beratungsteam bieten können.

Auch Zusammensetzung und Kennzeichnung von kosmetischen Mitteln prüfen wir für Sie gemäß den gesetzlichen Vorgaben.

Unsere Berichte werden datenbankbasiert erstellt, sodass wir auf Anfrage bei Aktualisierungen oder mehreren Produkten einer Reihe zeitsparend und flexibel arbeiten können.

Ihre Ansprechpartner

Udo Kasel

Diplom-Chemiker